Inhaltsübersicht
Mit Lockdown in die Krise
Unter diesem Motto steht eine Kundgebungsreihe unseres Kreisverbands. Nach Pirna, Heidenau und Sebnitz war es am 17. November auf dem Markt in Dippoldiswalde soweit.
Aktuelle Entwicklungen zur Coronakrise gab es ja auch genug. Der 17. November war der Vorabend der Verabschiedung des Dritten Infektionsschutzgesetzes, dass unsere Grundrechte weiter massiv einschränken sollte. Dass von uns im Landtag für diesen Abend geforderte Sonderplenum, welches das Infektionsschutzgesetz im Bundesrat stoppen sollte, war von Landtagspräsident Rößler (CDU) eigenmächtig auf Donnerstag verschoben worden.
Es war zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, dass Merkel und die Ministerpräsidenten die Maßnahmen nicht nur verlängern, sondern auch verschärfen würden. Ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen sollten Maskenzwang, Kontaktbeschränkungen und Geschäftsschließungen verlängert werden.
Die Folgen von Vereinsamung, der Anstieg häuslicher Gewalt, das Elend der einsamen Alten in den Heimen, all dies spielte für die Bundesregierung keine Rolle.
Das Bewusstsein darum sorgte an diesem dunklen Abend für entsprechend düstere Stimmung. Wir als AfD werden weiterhin mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln für unsere Grundrechte eintreten. In Zeiten, in denen die Regierung sich ermächtigt, die Grundrechte der Bürger auf Grundlage einer diffusen Pandemie einzuschränken, steht es schlecht um unsere Demokratie.
Sicherheit auch in der Grenzregion
Unter diesem Motto steht eine Kundgebungsreihe unseres Kreisverbands. Nach Pirna, Heidenau und Sebnitz war es am 17. November auf dem Markt in Dippoldiswalde soweit.
Aktuelle Entwicklungen zur Coronakrise gab es ja auch genug. Der 17. November war der Vorabend der Verabschiedung des Dritten Infektionsschutzgesetzes, dass unsere Grundrechte weiter massiv einschränken sollte. Dass von uns im Landtag für diesen Abend geforderte Sonderplenum, welches das Infektionsschutzgesetz im Bundesrat stoppen sollte, war von Landtagspräsident Rößler (CDU) eigenmächtig auf Donnerstag verschoben worden.
Es war zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, dass Merkel und die Ministerpräsidenten die Maßnahmen nicht nur verlängern, sondern auch verschärfen würden. Ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen sollten Maskenzwang, Kontaktbeschränkungen und Geschäftsschließungen verlängert werden.
Die Folgen von Vereinsamung, der Anstieg häuslicher Gewalt, das Elend der einsamen Alten in den Heimen, all dies spielte für die Bundesregierung keine Rolle.
Das Bewusstsein darum sorgte an diesem dunklen Abend für entsprechend düstere Stimmung. Wir als AfD werden weiterhin mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln für unsere Grundrechte eintreten. In Zeiten, in denen die Regierung sich ermächtigt, die Grundrechte der Bürger auf Grundlage einer diffusen Pandemie einzuschränken, steht es schlecht um unsere Demokratie
Mit Lockdown in die Krise
Am 18. November beschloss der Bundestag in Berlin die dritte Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Maskenpflicht, Geschäfts- und Gaststättenschließungen wurden in den Gesetzestext aufgenommen. Die Grundrechtseinschränkungen, die bisher nur per Verordnung verhängt waren, wurden wie Beton in Gesetzesform gegossen. Die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Maßnahmen wurden dadurch massiv erschwert.
Doch nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat, musste der Änderung zustimmen. Wir wollten daher erreichen, dass der Freistaat Sachsen im Bundesrat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes widerspricht und so unsere Grundrechte schützt.
Dazu forderten wir ein Sonderplenum im Sächsischen Landtag für Dienstag den 17. November 18 Uhr. Während das für Tausende Sachsen, insbesondere für Schichtarbeiter, eine ganz normale Arbeitszeit ist, sah Landtagspräsident Matthias Rößler das ganz anders. Eine Sitzung für Dienstagabend sei viel zu kurzfristig und die Zeit den Abgeordneten nicht zumutbar.
Unter dem Vorwand, das einberufene Plenum könnte nicht beschlussfähig sein, verlegte er die Sondersitzung auf Donnerstag 10 Uhr. Also auf einen Zeitpunkt nach der Abstimmung im Bundesrat. Mit diesem fadenscheinigen Argument wollten er und die CDU unseren Antrag ins Leere laufen lassen.
Doch so einfach werfen wir nicht die Flinte ins Korn. Wir bestanden auf die von uns geforderte Sitzung und wiesen in unseren Reden nach, wie die Bundesregierung mit ihrem handwerklich schlecht gemachten Gesetz systematisch und unverhältnismäßig unsere Grundrechte einschränkt. Das eigentliche Ziel, die Zustimmung Sachsen im Bundesrat zu verhindern, war natürlich nicht mehr zu erreichen. Denn die Sitzung des Bundesrats war bereits am Mittwoch erfolgt.
Daher änderten wir unseren ursprünglichen Antrag dahingehend ab, dass der Landtag nun beschließen sollte, mit einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzugehen. Doch auch dies wurde, wie zu erwarten war, abgelehnt.
Wieder einmal zeigt sich, dass den selbsternannten demokratischen Parteien der Schutz unserer Grundrechte herzlich egal ist.
Trinkwasser ist ein Menschenrecht
Schon länger gibt es ein Thema, welches nicht nur das Osterzgebirge betrifft, sondern mich ebenso umtreibt: Die Trinkwasserversorgung in den sächsischen Brunnendörfern.
Mehr als 27.000 Haushalte in Sachsen sitzen bei langanhaltender Trockenheit wahrlich auf dem Trockenen.
Das Osterzgebirge liefert einen Großteil des Trinkwassers für Dresden. Auch für den Sächsischen Landtag. Wenn also das Osterzgebirge auch die Trinkwasserversorgung der Abgeordneten sichert., dann hat der Landtag dafür zu sorgen, dass die Trinkwasserversorgung der Osterzgebirgsdörfer gesichert ist. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Als ich dies den anderen Fraktionen so im Plenum am 5. November darlegte, erntete ich dafür jedoch nichts als Unverständnis.
In Herzogswalde zum Beispiel stellte ein Laborfest, dass die „Die vorgestellte Probe […] nicht der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ entspricht. Was so viel bedeutet wie, dass das Wasser aus dem Hahn in der Küche ein Fall für das Gesundheitsamt ist.. Dass interessiert die Mitglieder der anderen Fraktionen herzlich wenig. Wenn ich sehe, dass in Herzogswalde das benötigte Wasser von einer benachbarten Zapfstelle geholt werden muss, um überhaupt kochen, trinken, waschen und duschen zu können, dann frage ich mich ob wir noch in Deutschland sind oder schon in einem Land der dritten Welt.
Dörfer ohne gesicherte Trinkwasserversorgung veröden. Ein Grundstück ohne Trinkwasseranschluss ist wenig wert. Der Zuzug von neuen Familien, der Bau von neuen Häusern scheitert. Weil diese ohne Trinkwasser nicht genehmigungsfähig sind.
Viele Bewohner der betroffenen Dörfer wissen sich aus eigener Kraft nicht zu helfen. Die Einkommen sind niedrig. Kredite werden aufgrund des hohen Alters, der geringen Renten oder Einkünfte der meisten Betroffenen oder wegen mangelnder Sicherheiten von den Banken nicht gewährt.
Eine Politik, die es ernst meint mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land muss hier in die Bresche springen. Dass die anderen Fraktionen unseren Antrag, den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung in den Brunnendörfern mit bis zu 90 Prozent zu fördern, ablehnten, zeigt wie egal ihnen die Lebensumstände der Sachsen mittlerweile geworden sind.
Rechnungshof zerpflückt Regierung
Das Urteil, welches der Landesrechnungshof der Staatsregierung für das Jahr 2019 ausstellt ist vernichtend. Wir als AfD Fraktion schließen uns ihm vollumfänglich an. Dementsprechend harsch viel auch meine Kritik am Finanzgebaren des Kabinett Kretschmer in der Landtagsdebatte am 04. November aus.
So warnte der Rechnungshof schon länger Sachsen sei auf eine kommende Rezession nicht vorbereitet. Doch die Staatsregierung stellte sich taub.
Sie gab das Geld aus als gäbe es kein Morgen. Seit 2015 allein 2,6 Milliarden Euro für Asyl und Integration. Für die Gewinnung von Lehrkräften sind bis 2023 1,7 Milliarden Euro vorgesehen. Als Krönung wollte die neue Regierungskoalition 1,1 Milliarden Euro für die zusätzlichen Wünsche laut Koalitionsvertrag verprassen.
Für langfristig solide Finanzen in Sachsen fehlt es nach Ansicht des Rechnungshofes an drei Dingen:
- an einer Leitlinie für Personalentwicklung,
- an einer Investitionsplanung und
- an Strategien zur Risikoabwehr.
Haushaltsrisiken und die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen wurden von der Staatsregierung vollkommen ausgeblendet.
Diese Konzeptionslosigkeit tritt auch in der Förderpolitik des Freistaates Sachsen deutlich zutage.
Bei der Prüfung von allein 7 Förderprogrammen kritisierte der Rechnungshof, dass für 5 dieser 7 Förderprogramme kein Förderkonzept vorlag, obwohl dies Voraussetzung für die Bereitstellung der Gelder ist.
Die Krönung des diesjährigen Rechnungshofberichts ist allerdings der Beitrag mit der Überschrift „Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“. Die von der Staatsregierung sich selbst 2015 vorgegebenen Regelungen wurden ignoriert. Bedienstete befanden sich regelmäßig länger als 5 Jahre auf hoch korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen. Im Landesamt für Straßenbau und Verkehr gab es nicht einmal eine zuständige Stelle zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen. Obwohl dort Gelder in Höhe von 400 Mio. Euro umgesetzt werden.
Mehrfach hatte ich diese Versäumnisse mit Kleinen Anfragen aufgedeckt. Im Januar hatte unsere Fraktion einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Staatsregierung aufforderten diese Missstände zu beheben. Natürlich wurde dieser Antrag abgelehnt. Dass jetzt auch der Landesrechnungshof unsere Kritik teilt und das Gebaren der Staatsregierung rügt, erfüllt mich mit Freude.
Wir bleiben auf jeden Fall an diesem Thema dran.
Advent im Landtag
Diese Adventszeit ist, bedingt durch die Coronamaßnahmen, nicht wie die, die wir aus normalen Jahren kennen und lieben.
Weihnachtsmärkte wurden abgesagt, Glühweinausschank wurde flächendeckend untersagt. Statt weihnachtlicher Vorfreude macht sich Existenzangst breit.
Auch im Landtag fand der traditionelle Pyramidenanschub dieses Jahr anders als gewohnt statt. Sonst sang ein Bergmannschor und Stollen des Erzgebirgischen Stollenverbands wurden verkostet.
Dieses Jahr war der Rahmen bescheidener:
Ein Quartett des Sächsischen Blasmusikverbandes unter Leitung von Landesmusikdirektor Robin Kürschner spielte einige Stücke. Landtagspräsident Matthias Rößler hielt eine kurze Rede und das war’s, dann auch.
Nun will ich keineswegs das Spiel des Bläserquartetts schlecht reden. Ganz im Gegenteil, wie auch das Video zeigt, war es sehr gut. Das Schleifen unserer Weihnachtstraditionen durch die Reaktionen der Bundesregierung auf das Coronavirus, dass wir auf alles verzichten müssen, was eine deutsche Weihnacht ausmacht, das stimmt nicht nur mich, sondern auch viele andere traurig und wütend.