Blau Konkret - der neue Newsletter. Ausgabe Nr 1 , September 2020

Inhaltsübersicht

AfD - Gegner verurteilt

Blau Konkret - Newsletter. Ausgabe Nr. 4, Dezember 2020In den letzten Ausgaben dieses Newsletters stand immer wieder das Justizministerium unter Katja Maier im Fokus meiner Kritik.

Unabhängig von der politischen Führung der Justiz im Ministerium in Dresden gibt es jedoch immer noch Richter, die Recht durchsetzen.

Das musste erst kürzlich vor dem Amtsgericht in Dippoldiswalde ein Gegner unserer Partei erfahren, der im Herbst 2018 Streit gesucht hatte. Maximilian J. fühlte sich durch einen unserer Infostände in Tharandt so gestört, dass er unsere Mitglieder als Naziidioten beleidigte und Interessenten bedrängte. Die herbeigerufene Polizei erteilte ihm einen Platzverweis.

Klug wurde er daraus jedoch nicht. Wenige Wochen später trat er in gleicher Art und Weise wieder auf. Die betroffenen Mitglieder der AfD stellten Strafantrag. Bekanntlich mahlen die Mühlen der Justiz langsam. Doch in diesem Fall gab es für Maximilian J. kein Entrinnen.

Am 9.  Dezember wurde er zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Dazu muss er die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Wenn man bedenkt, dass ihn bereits Schulden in Höhe von 25 000 € drücken, dann kann man davon ausgehen, dass dieses Urteil den unbelehrbaren AfD- Gegner in der Vorweihnachtszeit empfindlich treffen wird.

Der zweite Lockdown und die finanziellen Folgen

Blau Konkret - Newsletter. Ausgabe Nr. 4, Dezember 2020Bereits der erste Lockdown im April hatte viele Unternehmen in finanzielle Schieflage gebracht. Die Gastronomie verlor ihr Ostergeschäft, der Großteil des Einzelhandels hatte erhebliche Umsatzausfälle, Lieferketten wurden unterbrochen. Die Gewerbesteuereinnahmen der sächsischen Kommunen brachen ein.

Als Anfang November die nächsten Einschränkungen kamen, war den meisten Betroffenen klar, dass trotz anderslautender Versprechungen der Bundesregierung das Geschäftsjahr 2020 vollends verloren ist.

Was hatte die Bundesregierung nicht alles verkündet. Man müsste jetzt handeln, um das Weihnachtsgeschäft zu ermöglichen. Doch was brachte die Realität?

Am 14. Dezember kam der harte Lockdown. Nachdem die Weihnachtsmärkte schon lange abgesagt waren, wurde 10 Tage vor Weihnachten das Weihnachtsgeschäft endgültig abgewürgt. Bis zum 10. Januar und wahrscheinlich auch darüber hinaus werden wie im Frühjahr sämtliche Läden geschlossen bleiben.

Was wurde aus den versprochenen Hilfen für die Betroffenen? 75 Prozent des Umsatzes aus November 2019 wurde als unkomplizierte Novemberhilfe versprochen. Ausgezahlt wurde bis heute kein einziger Cent. Stattdessen soll das Geld nun ab Januar ausgezahlt werden. Wir dürfen gespannt sein.

Doch es gibt auch Branchen, die nach den aktuellen Entschädigungsregeln leer ausgehen würden.

Zum Beispiel die Feuerwerksbranche. Eines der größten Weco- Werke steht bei Freiberg. Jedes Jahr werden im Silvestergeschäft in Deutschland ca. 140 Millionen Euro umgesetzt und damit nahezu der gesamte Jahresumsatz erzielt. Das Verbot des Feuerwerksverkaufs sorgt nun dafür, dass die Hersteller von der Insolvenz und die Mitarbeiter von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Doch der Protest gegen die geschäftsschädigenden Maßnahmen ist immer deutlicher zu vernehmen. Anlässlich des Plenums am 16. Dezember demonstrierten Dresdens Taxifahrer vorm Landtag. Als Teil des ÖPNV sind die Taxiunternehmen verpflichtet, in Bereitschaft an den Anlaufstellen zu warten, auch wenn keine Kunden unterwegs sind. Bei Umsatzeinbußen von 70 Prozent entstehen hier massive Kosten.

Mit einem Dringlichkeitsantrag wollten wir nun erreichen, dass wie in Tübingen, Taxen zum regulären ÖPNV Tarif Bedarfsfahrten für Senioren und Angehörige von Risikogruppen anbieten dürfen.

Wider Erwarten schaffte es dieser Antrag sogar auf die Tagesordnung, wurde dann jedoch von den Vertretern der anderen Fraktionen abgelehnt. Denn es kann und darf ja nicht sein, dass aus den Reihen der Opposition auch mal ein brauchbarer Vorschlag kommt. Wo käme Ministerpräsident Kretschmer dann wohl hin?

Ich bin auf jeden Fall gespannt, ob einige unserer Vorschläge sich demnächst in Beschlüssen oder Anträgen der Regierungsparteien wiederfinden werden. Denn abgekupfert bei der AfD haben diese mittlerweile ja oft genug.

AfD - verdächtig gut?

Im Sommer wurde bekannt, dass der Sächsische Verfassungsschutz rechtswidrig Daten über AfD-  Abgeordnete gespeichert hatte. Gordian Meyer-Plath musste daraufhin seinen Hut nehmen. Auf ihn folgte Dirk-Martin Christian, der es als Leiter der Aufsicht über den Verfassungsschutz im Innenministerium nicht geschafft hatte, für ein rechtssicheres Vorgehen der ihm unterstellten Behörde zu sorgen.

Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) war daraufhin damit beschäftigt, das Versagen des Sächsischen Verfassungsschutzes aufzuarbeiten. Am 7. Dezember legte sie ihren Abschlussbericht vor. Diesen will ich einmal etwas genauer beleuchten:

Statt das Versagen des Sächsischen Verfassungsschutzes aufzuarbeiten, dem immerhin ein Mangel an Analysefähigkeit attestiert wird, versucht die Mehrheit der PKK den Schwarzen Peter der AfD unterzuschieben.

Unmissverständlich wird gefordert, die Prüfung, ob es in der AfD verfassungsfeindliche Tendenzen gibt, endlich abzuschließen. Sie denken das klingt positiv? Dann lesen wir mal weiter.

Auf Seite fünf des Abschlussberichts wird deutlich dargelegt, dass eine Verdachtsberichterstattung in Sachsen unzulässig ist. Der Sächsische Verfassungsschutz darf nur über erwiesene extremistische Bestrebungen, nicht aber über Verdachtsfälle und erst recht nicht über Prüffälle öffentlich berichten. So soll verhindert werden, dass die Staatsregierung die Opposition nur aufgrund von Verdächtigungen als extremistisch brandmarkt und somit den politischen Wettbewerb verzerrt.

Dieser Grundsatz wurde von der Mehrheit der PKK ausgehebelt. Denn auf Seite 20 des Abschlussberichts teilt die PKK mit, dass das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz bereits im März 2020 dem Innenministerium vorschlug, die sächsische AfD als Verdachtsfall einzustufen. Diese Einstufung ist, wie auch der Abschlussbericht feststellt, bis jetzt nicht erfolgt.

Weder der Sächsische Verfassungsschutz, noch das sächsische Innenministerium dürften öffentlich äußern, dass die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden soll oder dass sie Verdachtsfall ist. Wenn also die PKK in ihren Bericht schreibt, dass die Prüfung der AfD abzuschließen ist, darüber hinaus schreibt, dass bereits eine Einstufung als Verdachtsfall erfolgen sollte und dies in einem öffentlichen Bericht verkündet, dann wird damit der im Sächsischen Verfassungsschutzgesetz festgelegte Schutz vor Verdachtsberichterstattung ausgehebelt. Zudem wird der Bericht dann auch noch über den Twitteraccount des sächsischen Landtags verbreitet, damit jeder Journalist und linke Aktivist dies auch mitbekommt.

Mit dieser politischen Taktiererei hat es die Mehrheit der Parlamentarischen Kontrollkommission geschafft, den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung vom Versagen des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz wegzulenken und auf die angeblich verfassungsfeindliche AfD zu richten.

Ich persönlich verwahre mich gegen jeden Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit. Ich stehe mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Die Art und Weise, wie hier die Parlamentarische Kontrollkommission ihren Abschlussbericht missbraucht, um uns als AfD in Misskredit zu bringen, entsetzt mich persönlich sehr.

Weihnachtswünsche

Blau Konkret - Newsletter. Ausgabe Nr. 4, Dezember 2020

Liebe Mitglieder und Wähler unserer AfD,

ein sehr ungewöhnliches Jahr 2020 neigt sich seinem Ende entgegen. Wer hätte gedacht, dass dieses neue Jahrzehnt so beginnen würde?

Die Folgen der Ereignisse dieses Jahres 2020 werden sich noch lange bemerkbar machen. Aktuell greifen die Coronamaßnahmen stark in unsere persönlichen Freiheiten ein. Das gewohnte und beliebte Silvesterfeuerwerk wird dieses Jahr aufgrund des Verkaufverbotes deutlich bescheidener wenn nicht sogar komplett ausfallen. Mancher wird allein zu Hause sitzen, weil es ihm dieses Jahr verboten ist sich mit seinen Angehörigen zu treffen. Mancher macht sich vielleicht auch Sorgen um Angehörige, die der Risikogruppe angehören.

Auch im Hinblick auf das langsam aufziehende 2021 kommt bislang wenig Vorfreude auf. Der aktuelle Lockdown wird mit dem Jahr 2020 nicht beendet sein. Die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns werden sich erst noch vollumfänglich bemerkbar machen. Erst in Form knapper Familienkassen durch Kurzarbeit. Dann in Form einer Insolvenzwelle mit einhergehender Arbeitslosigkeit. Zu guter Letzt in Form von leeren öffentlichen Kassen und hohen Staatsschulden.

Der Ausblick mag nicht gerade verheißungsvoll sein. Doch Weihnachten ist das Fest der Hoffnung. Ich will ihnen daher Mut zusprechen. Schöpfen Sie Kraft im Kreise Ihrer Familie. Besinnen Sie sich auf das Wesentliche, auf das Familiäre des Festes.

Am 24. Dezember jeden Jahres ist die dunkelste Nacht bereits vorbei. Die Tage werden wieder länger. Nehmen wir das als Metapher. Auf die Krisen dieses Jahres werden auch wieder bessere Jahre folgen. Es gibt sogar einen entscheidenden Unterscheid zum Kreislauf der Sonne.

Die Länge von Tag und Nacht, das Wechselspiel von Sommer und Winter können wir nicht beeinflussen. Die politische und wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes hingegen schon. Nutzen wir also die Feiertage und den Jahreswechsel, um Kräfte zu sammeln für die vor uns liegenden Aufgaben.

Das Jahr 2021 wird das Jahr sein, in dem die Amtszeit von Angela Merkel als Bundeskanzlerin endet. Dies allein ist ein Grund zur Freude.

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