Die AfD-Fraktion stellte in der aktuellen Landtagsdebatte das Gesetz (6/16860): „Zur Abschaffung des politischen Beamtentums und zur Neuregelung der Rechtsstellung der Staatssekretäre im Freistaat Sachsen“ vor. Dazu kommentiert André Barth, finanzpolitischer Sprecher:
„Wir wollen die lebenslange Dauerversorgung von politischen Beamten (Staatssekretäre, Präsident der Landesdirektion, Direktor beim Landtag und Regierungssprecher) in Sachsen abschaffen. Der durchschnittliche politische Beamte wird heute mit 55 Jahren in den einstweiligen Ruhestand versetzt – also mindestens 10 Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze – mit einer jährlichen Pension von 47.000 Euro. Das ist den Bürgern nicht mehr vermittelbar.
Dieses Verschleudern von Steuergeldern hat der Sächsische Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2017 bereits festgestellt.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Gleichbehandlung von Staatssekretären mit den Ministern bei der Versorgung erreichen. Nach ihrem Ausscheiden bekommen sie danach ein befristetes Übergangsgeld über maximal 3 Jahre, aber keine lebenslange Dauerversorgung aus ihrer Tätigkeit als Staatssekretäre. Das Übergangsgeld halten wir für eine ausreichende Absicherung der Staatssekretäre.
Zudem wollen wir eine lebenslange Dauerversorgung ohne Arbeitsleistung von vornherein ausschließen:
– Staatssekretäre werden wie Minister behandelt und bekommen nach ihrem Ausscheiden nur ein zeitlich befristetes Übergangsgeld aus dieser Tätigkeit
– die anderen politischen Beamten bleiben lebenslange Beamte
Eine vorzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand scheidet damit aus. Wir brauchen keine hochqualifizierten Führungskräfte im einstweiligen Ruhestand. Wir brauchen ihre Arbeitskraft, zumal bis 2030 schon die Hälfte der Bediensteten des Freistaates Sachsen ohnehin aus dem aktiven Dienst ausscheidet.
In gewohnter Weise wurde unser Antrag abgelehnt.“