Die AfD-Fraktion stellte in der aktuellen Landtagsdebatte (Drs6/17602) das „Gesetz zur Sicherung von Integrität und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen“ vor.
André Barth, parlamentarischer Geschäftsführer, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher, erklärt:
Vor wenigen Tagen ist in der Staatskanzlei der Verfassungsschutzbericht vorgestellt worden. Es wurden die verschiedenen Gefährdungen durch Extremisten dargestellt.
Nicht jedoch die nahezu alltägliche Verletzung unserer Verfassung – nach dem Urteil der Staatsrechtslehre der in ganz Deutschland am häufigsten verübte Verfassungsbruch: Ich spreche von der parteipolitischen Ämterpatronage!
Leider hat der Verfassungsschutz dazu keinen Beobachtungsauftrag.