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13. Februar - Würdig Gedenken
Auch wenn das diesjährige Gedenken an die Opfer des Bombenangriffs vom 13. Februar durch die Coronamaßnahmen in kleinerem Rahmen als üblich stattfinden musste, ist es doch wichtig, auch 76 Jahre später die Opfer nicht zu vergessen. Ebenso wenig dürfen wir diejenigen außer acht lassen, die Dresden aus Schutt und Trümmern wiederaufgebaut haben. Wer diese Menschen pauschal als Täter verunglimpft, beweist nur seine eigene Unmenschlichkeit und vor allem Unwissenheit.
Ein positiver Effekt war in diesem Jahr zweifelsohne, dass das Versammlungsgeschehen in der Innenstadt eingeschränkter, kleiner und darum auch gesitteter verlief. Nichtsdestotrotz kam es im Vorfeld zu dem üblichen Vandalismus auf dem Heidefriedhof. Auch wurden im Nachgang, wie leider jedes Jahr, die Gedenkkränze auf dem Altmarkt zerstört.
Kommen wir nun zu einem Kernanliegen unserer Partei. Das Denkmal für die dort eingeäscherten Opfer des Luftangriffs, ist unwürdig.
Diese Kombination aus Sitzbank und Einfassung eines Tiefgaragenzugangs ist kein Zeichen ehrenden Gedenkens, sondern beschämend. Wir werden uns daher auch weiterhin dafür stark machen, dass in Dresden ein stilles Gedenken ohne Fackelmärsche und „Bomber Harris hilf uns doch, Dresden gibt es immer noch“ – Geschrei möglich wird.
Ich spreche mich daher dafür aus, den 13. Februar zu einem Gedenktag zu erklären. Verbunden soll damit ein generelles Versammlungsverbot für den 13. Februar in Dresden sein. Gleichzeitig mache ich mich weiterhin stark für ein würdiges Denkmal im Zentrum von Dresden, auf unserem Altmarkt.
Landesrechnungshof zerpflückt Haushaltsentwurf
Das wir als Opposition etwas am Haushaltsentwurf der Staatsregierung zu mäkeln haben, ist so erwartbar wie natürlich.
Ein ganz anderes Gewicht hat es jedoch, wenn der Präsident des Sächsischen Landesrechnungshof, Professor Karl-Heinz Binus, der Kenia Koalition ein vernichtendes Urteil ausstellt und deren Haushaltsentwurf als „nicht beschlussfähig“ rügt.
Die Regierung sei viel zu optimistisch, was die Erholung der Steuereinnahmen angeht.
Mit ihrem Lockdown sorgt sie ja auch noch dafür, dass die sächsische Wirtschaft sich nicht erholen kann. Die beabsichtigten Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 3,1 Milliarden Euro seien nicht generationengerecht.
Darüber hinaus hätte der Beschluss des Nachtragshaushaltes am Gründonnerstag 2020 nur für dieses Jahr gegolten. Für neue Schulden in 2021 müssten neue Bewilligungen erteilt werden, die aus 2020 würden nicht mehr gelten. Diese verfassungsrechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Handelns wird Ministerpräsident Kretschmer nur ungern vernommen haben.
Wir hingegen freuen uns, dass der Landesrechnungshof das bestätigt, was wir in einem eigenen Antrag (Drucksache Nr. 7/2164) bereits im letzten Sommer gefordert hatten:
Bevor neue Schulden gemacht werden, müssen die Haushaltsausgleichsrücklage (1,3 Milliarden Euro) und die Ausgabereste (2,5 Milliarden Euro) eingesetzt werden. Da Professor Binus kurz vor der Pension steht, nimmt er jetzt endlich keine Rücksicht mehr auf seine Parteifreunde und stimmt uns auch in der Personaldebatte offen zu.
Denn auch den Personalzuwachs in den Ministerien sieht der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2021/22 äußerst kritisch. Genau wie wir, fordert er eine fundierte Personalbedarfsanalyse. Genau das habe ich Ministerpräsident Kretschmer auch am 4. Februar im Plenum erzählt. Mehr zu dieser denkwürdigen Debatte finden Sie im nächsten Artikel.
Der Landesrechnungshof gibt also deutliche Empfehlungen. Aber was macht die Regierung?
Kretschmers Kenia Koalition hält stur an ihren ineffizienten Dreifachstrukturen fest. Zukunftsfelder, wie der Bereich Künstliche Intelligenz werden weiterhin einfach verschlafen. Wenn diese sowohl von der Staatskanzlei, als auch vom Wirtschaftsministerium und zusätzlich vom Wissenschaftsministerium verantwortet werden, fühlt sich am Ende niemand so richtig verantwortlich. Deutschland (wahlweise Sachsen) kann es sich aber nicht leisten noch länger zu schlafen.
Die Welt wartet nicht auf Deutschland/Sachsen. Wenn diese Regierung nicht bald aufwacht und handelt, werden wir noch weiter abgehängt. Was das für den Technik- und Wissenschaftsstandort Deutschland bedeutet dürfte wohl jedem von uns klar sein.
Halten wir also fest: Wenn schon die Kenia Koalition nicht auf den Landesrechnungshof hören will und Ministerpräsident Kretschmer sich gegenüber den Warnungen seines Parteifreundes taub stellt, dann werden wir als AfD umso lauter und umso kämpferischer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln eintreten.
Solide Haushaltspolitik statt Versorgungsposten
Was macht die CDU-geführte Staatsregierung, wenn ihr die Empfehlungen einer von ihr selbst eingesetzten Kommission nicht gefallen? Nun, Sie setzt eine neue Kommission ein. So verhält es sich auch mit den Abschlussberichten der Personalkommission I und der Personalkommission II.
Während die Personalkommission I 2016 noch empfahl die Aufgabenkritik fortzusetzen, die Staatsmodernisierung voranzutreiben und die Aufgabenevaluation in allen Facetten als laufenden Motor zu begreifen, klingt das im Bericht der Personalkommission II ganz anders.
Diese empfiehlt auf bereits beschlossene Personaleinsparungen zu verzichten und zusätzliches Personal einzustellen. Zur Begründung heißt es: „Technologische, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen führen absehbar zu neuen Aufgaben und vielerorts zu einem steigenden Vollzugsaufwand.“
Was stimmt denn nun? Die Kritik des Landesrechnungshofes am Haushaltsentwurf der Staatsregierung hatte ich bereits angesprochen. Doch nicht nur Professor Binus warnt zu recht vor den Personalaufwüchsen, auch Professor Ragnitz vom ifo – Institut in Dresden wurde in der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses mehr als deutlich: „Bereits in diesem Haushalt müsse mit Ausgabeneinsparungen begonnen werden“. Das war sein Ratschlag.
Die üppigen finanziellen Spielräume, die von der Personalkommission II in ihrem Gutachten behauptet werden, hat jedenfalls keiner der Sachverständigen bestätigt.
Wie hat sich denn das Personal des Freistaats in den letzten Jahren entwickelt?
2015 lag die Stellenzahl noch bei 85 000. Bis zum Jahr 2020 ist sie auf 91 900 gestiegen. Ein Anstieg von 6 700 Stellen. Doch damit nicht genug. Der Entwurf des Doppelhaushalts sieht weitere 2 100 Stellen vor. Bis zum Jahr 2022 soll die Stellenanzahl somit auf 94 000 steigen. Zieht man die Klientelpolitik der Grünen in Betracht ist klar, dass damit das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht sein dürfte.
Warum ist es nun wichtig die Stellenzahl kritisch zu überprüfen?
Bedingt durch die wirtschaftlichen Coronafolgen sieht die Finanzplanung der Staatsregierung ab 2023 ein Defizit von 2 Milliarden Euro vor. Gleichzeitig verlangt die sächsische Verfassung ab diesem Jahr mit der Tilgung der Sonderkredite aus dem Coronafonds zu beginnen. Diese 6 Milliarden Euro müssen bis 2030 getilgt werden. Ein Haushaltsdefizit und Tilgungspflichten in Milliardenhöhe sind keine erstrebenswerte Kombination. Die erwartbaren Belastungen für unseren Freistaat sind immens. Wo kann also gespart werden?
Der Staatshaushalt setzt sich aus 3 großen Teilen zusammen: Den Personalkosten, den Zuweisungen an die Kommunen und den Investitionen.
Aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben scheiden Kürzungen bei den Kommunen von vornherein aus. Kürzungen im Bereich der Investitionen würden den Freistaat auf Verschleiß fahren, sowie Wirtschaft und Gesellschaft am ausgestreckten Arm verhungern lassen.
Es bleibt also nur über den Bereich anzufassen, der 40 % des Haushaltsvolumens ausmacht: Die Personalausgaben. Deren stetig steigende Dynamik muss jetzt sofort gebremst werden. Dabei wird es leider nicht reichen nur auf die aktuellen Zuwächse zu verzichten. Auch die bereits vorhandenen Stellen müssen kritisch überprüft werden.
Natürlich möchten wir nicht bei den Polizisten und Lehrern sparen. Neueinstellungen in diesen Berufsgruppen haben wir in den letzten Jahren ja auch oft genug selbst gefordert. Deshalb erwarten wir jetzt eine umfassende Aufgabenkritik. Sollte die Staatsregierung nicht anfangen zu handeln, werden wir selbst mit entsprechenden Anträgen das Heft des Handelns an uns zu nehmen.
Von dieser Ankündigung fühlte sich mir unerklärlicherweise der Linken Abgeordnete Mirko Schultze bedroht. Ansonsten ist er doch auch nicht so zimperlich, wenn es darum geht mit der Antifa-Fahne zu posieren, da ist er ganz vorne mit dabei. Warum bekommt er dann weiche Knie, wenn es darum geht die verantwortungslos handelnde Staatsregierung an die Kandare zu nehmen Hat er als Linker etwa schon vergessen, dass auch er Teil der Opposition und nicht der Staatsregierung ist?
Wie dem auch sei. Wir haben schon einige konkrete Vorschläge: So lehnen wir es ab im neuen Doppelhaushalt auf die kw-Vermerke zu verzichten (das sind gewissermaßen Befristungen für Stellen in der Verwaltung die künftig wegfallen sollen). Außerdem fordern wir eine Obergrenze für die Personalausgaben. Auch hier orientieren wir uns ausdrücklich an einer Empfehlung des sächsischen Landerechnungshofes aus seinem Jahresbericht für 2020.
Natürlich kommt es bei der Regierung nicht gut an, wenn man ihr vorschlägt auf das Postengeschacher und die Vollversorgung für verdiente Parteifreunde zu verzichten. Sabine Friedel von der SPD schoss dann aber noch den Vogel ab. Die Unhöflichkeit zu besitzen, meiner Rede nicht zuzuhören, ist das eine. Die daraus folgende Unwissenheit, dann auch noch stolz in der eigenen Rede unter Beweis zu stellen, ist das andere. Der Auftritt dieser SPD – Frau ist ein typisches Beispiel für die Hybris, die sich auf den Regierungsbänken breitgemacht hat.
Nein, Frau Friedel, wir werden weder bei der Polizei, noch bei den Lehrern sparen. Doch als ich ihre haltlosen Unterstellungen in einer Kurzintervention zurückwies, war sie augenscheinlich schon wieder mit wichtigeren Dingen beschäftigt. Dieses Verhalten ist nicht nur eine Missachtung eines Abgeordneten sondern auch eine Missachtung des Landtags und damit unserer Demokratie.
Hier können Sie sich selbst ein Bild von der lebhaften Debatte machen.
"Sollen Sie doch Kuchen essen!"
An diesen Ausspruch Marie-Antoinettes fühlte ich mich unweigerlich erinnert, als ich die Antwort auf meine jährliche Kleine Anfrage zu den Repräsentationskosten des Freistaats erhielt.
Das Kabinett Kretschmer gab im Jahr 2020 fast 430 000 € für repräsentative Zwecke aus (Drs. Nr. 7/5273). Eine stolze Summe, wenn man bedenkt, dass in Folge von Corona die Steuereinnahmen einbrachen und der Landtag einem von Rekordschulden geprägten Nachtragshaushalt zustimmen musste.
Ein Viertel dieser stolzen Summe, nämlich 113.000 € verprasste Kretschmer um sich und seine Gäste zu verköstigen. Einige Beispiele gefällig, die einem französische König zur Ehre gereichen würden.
Sein Empfang anlässlich der Weltmeisterschaften in Bob und Skeleton verschlang 23.321,47€. Sein Bankett zum Semperopernball verschlang 13.413,68€. Als die Sempergalerie in Dresden wiedereröffnet wurde, schlug das Abendessen mit 5.921€ zu Buche. Anlässlich des Dresdner Forums für Internationale Politik lud er zu einer Abendbegegnung ein, macht ja bloß schlappe 6.074,10€, dachte er sich wohl. Das gemeinsame Frühstück mit Markus Söder zum Tag der Deutschen Einheit für 1.024,50€ wirkt daneben fast bescheiden.
Der Höhepunkt der Verschwendungssucht war jedoch das zweitägige Besuchsprogramm für Baden-Württembergs grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Stolze 41.675,70€ wurden hier verbraten. Höhepunkt des Spektakels: Eine Feierstunde mit 100 Gästen im Grünen Gewölbe.
Aber nicht nur Kretschmer allein ließ es sich gut gehen. Wenn man sich am Kabinettstisch der Kenia-Koalition schon nicht viel zu sagen hat, dann scheint es wohl angeraten zu sein, den allgemeinen Unmut mit Häppchen zu besänftigen.
Rund um die Kabinettssitzungen liefen Kosten von 40.179 € auf. Allein die zweitägige Haushaltsklausur in Meerane kostete 12.277 Euro. Konkrete Beschlüsse brachte diese zwar nicht hervor, dafür jedoch jede Menge Streit. Während Finanzminister Vorjohann forderte, der veränderten Haushaltslage Rechnung zu tragen. Bestanden die Grünen darauf, ihre ideologischen Luftschlösser aus dem Koalitionsvertrag zu verwirklichen. Koste es, was es wolle.
Nachvollziehbar, dass da Frustessen angesagt war. Aber doch bitte aus eigener Tasche bezahlt und nicht aus Steuermitteln!
Wenn man sich so, wie das Kenia Kabinett, von der Lebensrealität der einfachen Sachsen abschottet, braucht man sich nicht zu wundern, wenn nett gemeinte Gesten als herablassend empfunden werden.
Insgesamt mehr als 10.000 € gab Ministerpräsident Kretschmer für Stollen aus, z. B. als Geschenke für das Pflegepersonal in sächsischen Krankenhäusern. Auch wenn es sich um Lebensmittel handelt, wurden einige dieser Exemplare nicht ganz zu Unrecht dem Herrn Ministerpräsident von den aufgebrachten Empfängerinnen vor die Staatskanzlei geworfen. Trägt doch seine CDU geführte Regierung die Verantwortung dafür, dass unsere sächsischen Krankenhäuser bis an die Belastungsgrenze Kaputtgespart wurden.
Wenn man schon zur eigenen Bevölkerung nicht den richtigen Draht findet, dann muss man anscheinend amerikanische NATO Soldaten unterhalten, die im Rahmen des sich gegen Russland richtenden DEFENDER Manövers nach Osten verlegt werden. Für Konzertveranstaltungen in Weißwasser und Frankenberg entstanden jedenfalls Kosten in Höhe von 42.794,38 €.
Halten wir also eines fest:
Gerade in Zeiten von Corona, wo viele Selbständige um ihre nackte Existenz bangen und zig Familien mit Kurzarbeitergeld über die Runden kommen müssen, lässt Michael Kretschmer es sich gut gehen. Alle müssen den Gürtel enger schnallen, nur der werte Herr Ministerpräsident nicht.
Wer so handelt, zeigt nicht nur eine gefährliche Form politischer Instinktlosigkeit. Er beweist auch jeglichen Mangel an Mitgefühl für die eigene Bevölkerung. Er macht damit aber deutlich, dass er in seiner Selbstbedienungsmentalität und großen Verantwortungslosigkeit für den ausgeübten Posten vollkommen ungeeignet ist.
Grundsteuer? Abschaffen!
Bekanntermaßen hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form für Verfassungswidrig erklärt.
Statt nun auf die Erhebung der Grundsteuer zu verzichten und die Einnahmeausfälle der Kommunen durch erhöhte Zuwendungen, z. B. aus der Lohn- und Einkommenssteuer auszugleichen – wie wir das als AfD fordern – hat sich die Bundesregierung entschieden, die Grundsteuer beizubehalten und nur die Berechnungsgrundlage zu aktualisieren.
Darüber hinaus wurde den Bundesländern ermöglicht eigene Erhebungsgrundsätze zu beschließen. Sachsen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Daher haben wir am 3. Februar im Landtag das sächsische Grundsteuermodell beraten.
Wie steht nun die AfD zum vorgelegten Gesetzesentwurf?
Wir erkennen an, dass die Staatsregierung bemüht war, die Belastung durch die Grundsteuer auf dem jetzigen Niveau zu halten und Mehrbelastungen zu vermeiden. Dazu wurden uns im Haushalts- und Finanzausschuss eine Vielzahl an Rechenbeispielen vorgelegt. Wenn der Bundesgesetzgeber an der Grundsteuer festhalten will, ist es dem Landesgesetzgeber leider nicht möglich auf die Erhebung zu verzichten.
Der Entwurf der Staatsregierung hat jedoch auch einen handwerklichen Makel, der es uns unmöglich macht, als AfD mit Hinweis auf die grundsätzliche Ablehnung dieser Steuerform zu enthalten.
Die Staatsregierung beabsichtig Grundstücke, die gemischt genutzt werden, wie reine Geschäftsgrundstücke zu besteuern. Ein Mehrfamilienhaus in einer Fußgängerzone, mit einem Friseursalon im Erdgeschoß, soll die gleiche Steuermesszahl wie eine Fabrikhalle haben. Diese ist mit 0,72 Promille doppelt so hoch, wie die Steuermesszahl eines reinen Wohngrundstückes (0,36 Promille). Aus unserer Sicht wird hier klar gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen.
Es kann nicht sein, dass für ein und dieselbe Wohnung doppelt so viel Grundsteuer entrichtet werden muss. Nur, weil auf dem Grundstück noch ein Gewerbe betrieben wird. Daher haben wir gegen den Gesetzentwurf der Staatsregierung stimmen müssen.
Meine Rede zum Gesetzentwurf finden Sie hier: