Der Sächsische Rechnungshof kritisierte die hohen und intransparenten Ausgaben für minderjährige Asylbewerber.
Für deren Unterbringung würden bei Kommunen und Jugendhilfe Kosten von bis zu 296 Euro pro Tag entstehen. Die Staatsregierung müsste endlich Kontrollen einführen und die Kosten begrenzen.
André Barth, finanzpolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt:
„Nun kritisiert auch der Rechnungshof die explodierenden Asylkosten für minderjährige Asylbewerber, welche die AfD-Fraktion seit Jahren anprangert. Allein im letzten Jahr hat die Staatsregierung 120 Millionen Euro für nur 2.158 dieser Asylbewerber ausgegeben, wie unsere Anfrage aufdeckte (Drs. 6/11848). Das sind sage und schreibe 55.000 Euro pro Person!
Diese Verschwendung unserer Steuergelder wird noch irrer, wenn klar wird, dass viele der angeblichen Minderjährigen längst volljährig sind. Zu diesem Ergebnis kommen Untersuchungen in unseren Nachbarländern und im Saarland seit Jahren. Dennoch weigert sich die CDU-geführte Staatsregierung, endlich eine medizinische Altersuntersuchung durchzuführen. Wenn Schwimmbäder und Bibliotheken in Sachsen geschlossen werden, können sich die Bürger direkt bei Herrn Kretschmer bedanken.“